Abitur im Leistungsfach Französisch
Es ist keine Zusatzprüfung für die Einschreibung an einer französischen Universität notwendig! Aufgrund der Vereinbarung vom 4. November 1988 zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist eine Schülerin, die im Rahmen des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife im Leistungsfach Französisch eine mindestens ausreichende Note erzielt hat, von der Sprachprüfung für die Einschreibung an der französischen Universität befreit.
DELF-PRÜFUNG B1 / B2